Überbehandlung nach Krebsvorsorge


Ärzte informieren kaum über Risiken
Überbehandlung nach Krebsvorsorge

Viele Ärzte informieren ihre Patienten nicht ausreichend über das Risiko einer Überbehandlung bei der Krebsfrüherkennung. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie deutscher Wissenschaftler, die in der medizinischen Fachzeitschrift „JAMA Internal Medicine“ erschien.

Zehn Überdiagnosen für ein Leben

Auf eine vor dem Brustkrebstod bewahrte Frau kommen etwa zehn überdiagnostizierte und überbehandelte Frauen. „Überdiagnose ist das Auffinden von Pseudokrebs. Damit sind Gewebeveränderungen gemeint, die der pathologischen Definition von Krebs genügen, jedoch nie zu einem Tumor voranschreiten, der Symptome verursacht oder gar tödlich ist“, sagt Odette Wegwarth, die mit Gerd Gigerenzer die Studie leitete. „Die Überdiagnose resultiert dann häufig in unnötigen Operationen, Chemotherapien und Strahlenbehandlungen, die den Behandelten keinerlei Überlebensnutzen, dafür aber körperlichen und seelischen Schaden zufügen“, erklärt Odette Wegwarth.

Die meisten Patienten wissen jedoch nicht, dass das Risiko einer Überdiagnose überhaupt besteht, noch was es bedeuten kann. Denn ihre Ärzte klären sie über das Risiko der Überdiagnose und der daraus resultierenden Überbehandlung nicht ausreichend auf, wie eine aktuelle Studie von Wissenschaftlern am Harding Zentrum für Risikoforschung des Max-Planck-Instituts für Bildungsforschung zeigt.

Nur neun Prozent sind informiert

Die Forscher befragten 317 Frauen und Männer im Alter von 50 bis 69 Jahren – der Altersgruppe, die Krebsfrüherkennung am häufigsten nutzt. 83 Prozent der Befragten gaben an, eine oder mehrere Krebsfrüherkennungsmaßnahmen regelmäßig zu nutzen. Jedoch berichteten nur neun Prozent davon, dass ihr Arzt sie über die Möglichkeit der Überdiagnose und Überbehandlung im Vorfeld informierte.

Dabei ist der Wunsch nach Information da: So sagten 80 Prozent der Studienteilnehmer, dass sie über mögliche Schäden informiert werden möchten – und zwar, bevor sie sich einem Früherkennungsverfahren unterziehen. „Die Beratung der Ärzte stimmt nicht mit dem Informationsbedürfnis ihrer Patienten überein“, mahnt Odette Wegwarth abschließend.

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